Zwei-Klassen-Medizin: Bereits Alltag?

Zwei-Klassen-Medizin – wer gesund und vital ist, der macht sich um diesen Begriff erst einmal keine weiteren Gedanken. Doch Bürger, die bereits eine schwere Krankheit überstanden haben, mussten vielleicht schon selber erleben, dass in der Bundesrepublik Deutschland längst nicht jeder Kranke die gleiche Behandlung genießt.

Gesetzlich Versicherte fürchten daher zunehmend um ihre Gesundheit, denn angeblich müssen sie nicht nur länger auf Arzttermine warten, nein, den Behauptungen zufolge werden sie auch qualitativ wesentlich schlechter behandelt als jene Patienten, die von einer Privatversicherung profitieren können. Doch ist dem auch wirklich so – oder sind die provokanten Gerüchte nur reine Panikmache? Ist die Zwei-Klassen-Medizin bereits Alltag – oder machen Ärzte tatsächlich keinerlei Unterschiede zwischen ihren Patienten?

Zwei-Klassen-Medizin – der Alltag von gesetzlich und privat Versicherten

Zwar mögen einige Gerüchte über die Zwei-Klassen-Medizin ein wenig ins Kraut schießen – wie beispielsweise die Behauptung, gesetzlich Versicherte würden qualitativ schlechter behandelt als privat Versicherte – und somit zu jenen Aussagen gehören, die nicht wahr sind, dennoch kann man nicht leugnen, dass in Deutschland eine gewaltige Kluft zwischen Patienten mit einer Privatversicherung und solchen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung herrscht.

Diese Kluft macht sich vor allem dann bemerkbar, wenn kranke Bürger vom Hausarzt an einen Facharzt überwiesen werden, welcher auf die momentanen Beschwerden des Patienten spezialisiert ist. Studien haben ergeben, dass Privatversicherte im Schnitt kaum halb so lange auf einen Termin beim Facharzt warten müssen wie gesetzlich Versicherte. Dies sei jedoch nur in nicht akuten Krankheitssituationen der Fall – in Notfällen würden beide Patientengruppen gleich behandelt werden. Ob dies ein Trost ist für den Arbeiter, bei dem der Hausarzt eine Schleimbeutelentzündung im Knie vermutet, welcher aber erst einmal zwei Wochen weiterhin tapfer mit Schmerzen zur Arbeit gehen muss, weil kein früherer Termin beim Orthopäden mehr frei war? Fakt ist doch, dass Beschwerden stets eine Ursache haben, welche festgestellt und behandelt werden muss, damit die Gesundheit nicht noch weiter unter den Gebrechen leidet. Ein Hinauszögern der Untersuchung und entsprechenden Behandlung kann im schlechtesten Fall zu einer Verschlimmerung der Beschwerden führen und aus dem ehemals gesunden, aber leicht angeschlagenen Bürger einen kranken, nicht mehr arbeitsfähigen Patienten machen.

Doch was genau ist der Grund für die Bevorzugung privatversicherter Bürger? Warum erhalten diese zwar keine qualitativ besseren, dafür aber mehr Untersuchungen und Behandlungen als der gesetzlich Versicherte? Nun, die Begründung lautet einfach wie folgt: Ärzte erhalten für die Untersuchung und Behandlung von Privatpatienten sehr viel mehr Geld als für Klienten aus einer gesetzlichen Versicherung. Aus diesem Grund nehmen sich die Ärzte natürlich mehr Zeit für jene Patienten, die ihnen am Ende des Monats das meiste Geld in die Kassen spülen. Das klingt hart, ist aber bereits Alltag in deutschen Kliniken und Arztpraxen.

Den Bürgern bleibt da nur die Möglichkeit, entweder selber in eine private Krankenversicherung zu wechseln oder alles erdenklich Mögliche zu tun, um die körperliche Fitness und Vitalität so lange es geht aufrecht zu erhalten. Fragt man jedoch nach der Meinung der SPD, so soll sich 2013 angeblich einiges an der Gesundheitspolitik in der BRD ändern.

Die Bürgerversicherung – eine von der SPD angestrebte Gesundheitsreform für 2013

Der jetzige Zustand im Krankenversicherungsalltag der deutschen Bundesbürger ist der SPD schon länger ein Dorn im Auge. Daher strebt die Partei eine Gesundheitsreform an, in deren Zuge sowohl gesetzlich Versicherte als auch Privatpatienten wieder vollkommen gleichberechtigt behandelt werden. Der Name dieses Konzepts: Bürgerversicherung.

Die Zwei-Klassen-Medizin und wie sie bereits im Alltag Einzug gehalten hatDoch wie genau soll das funktionieren? Nun, ein wesentlicher Punkt der Bürgerversicherung ist, dass sie auf eine gesunde Solidarität zwischen allen deutschen Bundesbürgern aufbaut. Im Klartext heißt dies, dass alle Bundesbürger – egal aus welcher Berufsgruppe – einen festgelegten Prozentsatz ihres Einkommens in die Versicherung einzahlen müssen. Um jedoch zu gewährleisten, dass hervorragende Verdiener nicht dazu aufgefordert werden, monatlich horrende Summen in die Bürgerversicherung einzuzahlen, wird auch eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Somit werden gute Verdiener zwar einen geringeren Prozentsatz ihres Einkommens einzahlen müssen, werden aber für die gleichen Leistungen monatlich immer noch mehr bezahlen als einkommensschwache Bürger.

Mit Einkommen meint die SPD dabei übrigens nicht nur das reine Erwerbseinkommen – die zur Berechnung des Beitrags zugrunde gelegte Summe setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:

  • Erwerbseinkommen
  • Zuschüsse
  • Mieteinnahmen
  • Kapitaleinkünfte
  • Sonstige Einnahmen

Ein weiterer, wichtiger Eckpunkt dieser Versicherung wird jener sein, dass die Bürger ihre Art der Versicherung – privat oder gesetzlich – frei wählen können. Die Versicherungen sollen dazu aufgefordert werden, jeden Interessierten ohne vorherige Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Da die Ärzte nun für die Behandlung jedes Patienten genau den gleichen Betrag erhalten, entscheidet letztendlich nur das Dienstleistungspaket der jeweilige Krankenkasse darüber, ob der Bürger dieser beitreten möchte oder eben nicht. Privatversicherte haben somit keinerlei bevorzugte Behandlung mehr seitens der Ärzte zu erwarten. Dies soll den Wettbewerb zwischen den Versicherungen anheizen und dazu beitragen, dass die Versicherten für ihre gezahlten Beiträge immer bessere Leistungen erwarten können – unabhängig davon, welcher sozialen Schicht sie angehören. Gesundheit und Vitalität sollen somit wieder zu einem Gut werden, welches für jeden Einzelnen zu gleichen Bedingungen erreichbar ist.

Datenschutzinfo